Die bekannteste Bestattung ist die Erdbestattung. Für die zu belegende Grabstätte erwirbt man das Nutzungsrecht. Das bedeutet, man darf es für eine bestimmte Zeit benutzen und ist in dieser Zeit für das Grab verantwortlich. Das Nutzungsrecht beträgt zwischen 20 und 40 Jahren. Man nennt diese Zeit auch Ruhefrist.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Seestattung
Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung wird die Urne nicht auf dem Friedhof beigesetzt, sondern außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Verwandten erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung.
Friedwaldbestattung
Die Friedwaldbestattung ist ebenfalls eine Feuerbestattung. Die Asche wird hiezu in eine spezielle, schnell vergängliche Urne gefüllt und in einem Wald an einem Baum beigesetzt. Die Auswahl des Baumes wird mit dem zuständigen Förster besprochen. Der nächste Friedwald befindet sich im Kalletal, zwischen Erder und Vahrenholz. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Friedwald GmbH, Griesheim, Tel. 06155-848100 oder über www.friedwald.de
Anonyme Bestattung
Bei der anonymen Bestattung findet die Beisetzung auf einem
Gemeinschaftsfeld statt. Meist geht der anonymen Bestattung die
Verbrennung voraus. Es gibt aber auf einigen Friedhöfen auch anonyme Gräberfelder für Sargbestattungen.